Nils Büttner, Christoph Wagner (Hrsg.)

Journal für Kunstgeschichte – Jahrgang 2018 Heft 1

Heft 1 von 2018

Vorwort der Herausgeber Bildrechte sind ein Problem und leider auch für viele Autorinnen und Autoren bis heute eine Terra incognita. Das wissen alle, die in unterschiedlichen Funktionen professionell auf dem Gebiet kunsthistorischen Arbeitens und Publizierens tätig sind. Selbst wer zu Themen der Vormoderne veröffentlicht, muss oftmals die Rechte der Fotografen abgelten, die zumeist noch keine 70 Jahre verstorben sind. Zudem werden Nutzungsentgelte fällig. Sie resultieren aus einer Weitergabe der Kosten, die den Kultur bewahrenden Institutionen durch die Anfertigung dieser Lichtbilder entstanden sind. Dennoch ist inzwischen vieles frei im Internet verfügbar. Tatsächlich wurden ja die Abbildungen der in den Museen bewahrten Werke mit öffentlichen Mitteln angefertigt und so ist es mehr als gerechtfertigt, sie frei zugänglich zu publizieren. Die Gedächtnisinstitutionen kommen damit gleichermaßen ihrem Bildungsauftrag nach wie ihrer politischen Verantwortung. Noch gibt es einen breiten Konsens darüber, dass wir Museen brauchen und kulturelles Erbe für die Zukunft bewahren müssen. Doch dieser [...]

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Reihe: 1. Auflage 2018, 17 x 24 cm, Broschur klebegebunden,

Erscheinungstermin: 19. März 2018
ISBN: 51811
Artikelnummer: 51811 Kategorie:

Vorwort der Herausgeber Bildrechte sind ein Problem und leider auch für viele Autorinnen und Autoren bis heute eine Terra incognita. Das wissen alle, die in unterschiedlichen Funktionen professionell auf dem Gebiet kunsthistorischen Arbeitens und Publizierens tätig sind. Selbst wer zu Themen der Vormoderne veröffentlicht, muss oftmals die Rechte der Fotografen abgelten, die zumeist noch keine 70 Jahre verstorben sind. Zudem werden Nutzungsentgelte fällig. Sie resultieren aus einer Weitergabe der Kosten, die den Kultur bewahrenden Institutionen durch die Anfertigung dieser Lichtbilder entstanden sind. Dennoch ist inzwischen vieles frei im Internet verfügbar. Tatsächlich wurden ja die Abbildungen der in den Museen bewahrten Werke mit öffentlichen Mitteln angefertigt und so ist es mehr als gerechtfertigt, sie frei zugänglich zu publizieren. Die Gedächtnisinstitutionen kommen damit gleichermaßen ihrem Bildungsauftrag nach wie ihrer politischen Verantwortung. Noch gibt es einen breiten Konsens darüber, dass wir Museen brauchen und kulturelles Erbe für die Zukunft bewahren müssen. Doch dieser Konsens beginnt zu bröckeln, etwa wenn öffentliche Institutionen ernsthaft das Thema ‚Was soll bleiben? Die Vielfalt kultureller Überlieferung‘ zur Disposition stellen. Seiner allmählichen Korrosion arbeitete die Tatsache zu, dass die historische Kunst aus dem Vermittlungskanon des auf ein Minimum reduzierten schulischen Unterrichts zunehmend verdrängt wird. Verheerend wirken aber auch die abbildungsrechtlichen Restriktionen zur Präsentation der Kunst des 20. Jahrhunderts in den digitalen Medien. Die Werke des bis heute prägend wirkenden vergangenen Jahrhunderts sind im Internet vielfach nicht ausreichend sichtbar. Sie digital zu publizieren, ist selbst den sie bewahrenden Museen unmöglich, weil die Abgeltung der Rechte ihrer Urheber gemäß § 64 UrhG erst siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers erlöschen. So werden die Werke von Andy Warhol erst 2057 gemeinfrei, die von Pablo Picasso 2043. Durch den erbitterten Erbstreit um den Nachlass Oskar Schlemmers waren die Forschung und diesbezügliche Publikationen jahrzehntelang durch abbildungsrechtliche Fragen nahezu blockiert. Man kann und soll bis zum Zeitpunkt des nach 70 Jahren erlöschenden Urheberrechtsschutzes nicht darauf verzichten, diese Werke in digitalen Sammlungskatalogen sichtbar zu machen. In diesem Sinne haben sich Museen, Archive und Bibliotheken in enger Abstimmung mit der VG Bild-Kunst und anderen Partnern aus den verschiedenen kulturellen Bereichen auf ein gemeinsames Positionspapier zur vereinfachten Sichtbarmachung urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet verständigt. Es soll den Gedächtnisinstitutionen ermöglichen, ihrem Bildungsauftrag vollumfänglich nachzukommen, ohne die Rechteinhaber zu enteignen. Dieses Positionspapier, das unter der URL https://www.pinakothek.de/muenchner-note abgerufen und unterzeichnet Werden kann, strebt nach einem rechtlich abgesicherten Ausgleich der Interessen und fordert die Politik zu einer Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf deutscher und europäischer Ebene auf. Die zentralen Forderungen sind: • „Eine verwertungsgesellschaftspflichtige gesetzliche Lizenz zugunsten von Museen, Bibliotheken und Archiven nach dem Vorbild der bereits bestehenden Schrankenregelungen im Bildungsbereich. Sie soll die Sichtbarmachung der Bestände im Internet erlauben und den Institutionen Rechtssicherheit verschaffen, indem sie auch Außenseiter erfasst. So muss es den Mitgliedstaaten möglich sein, den Einrichtungen des Kulturerbes die öffentliche Zugänglichmachung (gem. Art. 3 RL 2001/29/EG) von Abbildungen der sich dauerhaft in ihren Sammlungen befindenden Werke zu gestatten.“ • „Eine Korrektur des Richtlinienrahmens, welcher der Rechtsprechung des EuGH zum Framing zugrunde liegt, damit die Bildurheber/innen mit der Sichtbarmachung der Bestände nicht die Kontrolle über weitere Nutzungen ihrer Werke im Internet verlieren. Die Kultureinrichtungen sind zu einer technischen Sicherung gegen Framing nicht in der Lage.“ Diese zentralen Forderungen nach einer rechtlich und technisch sicheren Form digitalen Publizierens darf dabei nur ein Anfang sein, dem zwingend auch die Ausweitung der Möglichkeit zum Zitieren von Bildern in wissenschaftlichen Veröffentlichungen folgen muss. Das Fehlen der Bilder im Diskurs führt – ausgerechnet nach dem seit einem Vierteljahrhundert in der Kunstgeschichte propagierten iconic turn – nämlich unweigerlich zu einer Veränderung der Wahrnehmung und Wahrnehmbarkeit sowie letztlich zu einer Verschiebung von Bedeutung. Was nicht hinreichend sichtbar ist, wird als unwichtig wahrgenommen werden. Gegen dieses Verschwinden und für ein Herstellen von Sichtbarkeit setzen sich auch das Journal für Kunstgeschichte und seine Autorinnen und Autoren ein. Ihnen sei, wie stets an dieser Stelle für Ihren Einsatz gedankt. Sie haben auch in diesem Heft dafür gesorgt, dass sich das Spektrum der Themen der besprochenen Neuerscheinungen von der mittelalterlichen Kunst über deren Barockisierung und die Kunst der frühen Neuzeit bis in die Moderne und die Performance in der Gegenwartskunst entfaltet. Auch methodisch ist die Vielfalt groß, wobei die Ansätze von der objektgebunden und naturwissenschaftlich argumentierenden Kunsttechnologie über das klassische Methodenrepertoire der Kunstgeschichte bis zur Philosophie des Designs reichen. Am Beispiel der auf der 57. Biennale in Venedig zu Recht gefeierten und mit dem Goldenen Löwen ausgezeichneten Performance Faust von Anne Imhof ist zu diskutieren, welche methodischen Konsequenzen sich aus solchen Werken für eine erneuerte Kunstwissenschaft ergeben. Geografisch ist der Bogen nicht minder weit gespannt, von Europa bis nach Afrika und Amerika. Es ist jene Vielfalt, um die wir uns stets bemühen und die wir auch weiterhin anstreben. So wollen wir auch dieses Vorwort nutzen, potenzielle Rezensentinnen und Rezensenten anzusprechen und einzuladen, sich kritisch mit Neuerscheinungen aus dem weiten Bereich der Kunst- und Kulturgeschichte auseinanderzusetzen. Abschließend gilt auch in diesem Heft der Dank unseren Mitarbeiterinnen in Regensburg und Stuttgart.

Nils Büttner, Christoph Wagner (Hrsg.)

Reihe: (ZJB-JOUR)
Sprache: Deutsch
Auflage: 1 2018
Medium: Heft
Einbandart: Broschur klebegebunden
Format: 17 x 24 cm
Gewicht: 292 g
Erscheinungsdatum: 19. März 2018
ISBN: 51811
Verlag: Schnell & Steiner
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